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LAG München, 20.08.2003 - 9 Sa 32/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründung einer außertariflichen Eigenschaft durch übertarifliche Bezahlung; Voraussetzung für den Status eines außertariflichen Angestellten; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Feststellungsinteresses
- Judicialis
MTV § 1; ; MTV § 1 Ziff. 1; ; MTV § 1 Ziff. 2; ; MTV § 1 Ziff. 3 II d; ; MTV § 3 Ziff. 11; ; MTV § 5 Ziff. 1; ; MTV § 6; ; BGB § ... 611 Abs. 1; ; BetrVG § 5 Abs. 3; ; ZPO § 136 Abs. 4; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 296a
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 16.12.2002 - 36 Ca 4939/02
- LAG München, 20.08.2003 - 9 Sa 32/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 72/89
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Lohnfestsetzung - Festlegung des …
Auszug aus LAG München, 20.08.2003 - 9 Sa 32/03
AT-Angestellter ist aber nach der Rechtsprechung des BAG, wer nicht mehr unter den Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrages fällt, aber noch nicht zum Personenkreis der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG gehört (vgl. BAG EzA § 80 BetrVG 1972 Nr. 5 und 7; NZA 1991, 434). - LAG München, 08.05.1996 - 7 Sa 584/95
Arbeitsentgelt: außertarifliche Angestellte - Individualanspruch auf …
Auszug aus LAG München, 20.08.2003 - 9 Sa 32/03
Somit ist mit der Vereinbarung, dass der Kläger AT-Angestellter ist, gleichzeitig festgelegt, dass sich dieser Status nach dem einschlägigen MTV bestimmt und, da dieser Status gemäß § 1 Ziff. 3 II d des MTV nur erfüllt ist, wenn das Gehalt um 25% über dem höchsten Tarifsatz der Gruppe VII hinausgeht, der Kläger auch den entsprechenden individualrechtlichen Zahlungsanspruch hat (ebenso LAG München NZA 1997, 735).